Cybersicherheitsrecht: NIS-2-Gesetz seit 06.12.25 in Kraft

Seit dem 6. Dezember 2025 ist in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Damit steigen die Anforderungen an die Informationssicherheit für viele Unternehmen – insbesondere in Bereichen wie Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Infrastruktur.

Die neuen Regelungen verpflichten betroffene Unternehmen unter anderem dazu,

  • ein strukturiertes Risiko- und Sicherheitsmanagement aufzubauen,
  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umzusetzen und
  • erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.

Wir empfehlen, zeitnah zu prüfen, ob dein Unternehmen unter NIS2 fällt – etwa anhand von Branche, Unternehmensgröße und Rolle in kritischen Lieferketten. Nutze dazu gerne die NIS-2-Betroffenheitsprüfung unterhalb dieses Textes.

Gerne unterstützen wir dich bei der Planung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.