Cybersicherheitsrecht: NIS-2-Gesetz seit 06.12.25 in Kraft
Seit dem 6. Dezember 2025 ist in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Damit steigen die Anforderungen an die Informationssicherheit für viele Unternehmen – insbesondere in Bereichen wie Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Infrastruktur.
Die neuen Regelungen verpflichten betroffene Unternehmen unter anderem dazu,
- ein strukturiertes Risiko- und Sicherheitsmanagement aufzubauen,
- technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umzusetzen und
- erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.
Wir empfehlen, zeitnah zu prüfen, ob dein Unternehmen unter NIS2 fällt – etwa anhand von Branche, Unternehmensgröße und Rolle in kritischen Lieferketten. Nutze dazu gerne die NIS-2-Betroffenheitsprüfung unterhalb dieses Textes.
Gerne unterstützen wir dich bei der Planung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.